Was gefördert wird
Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes NRW unterstützt die Neuschaffung, den Erwerb und die Modernisierung von Mietwohnraum sowie besondere Wohnformen – etwa Gruppenwohnungen, Wohnraum für Auszubildende und Studierende oder rollstuhlgerechte Wohnungen. Gefördert wird über zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK, kombiniert mit Tilgungsnachlässen, die den Kapitaldienst dauerhaft senken.
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