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Wissensbasis

Geförderter Wohnungsbau in NRW – Grundlagen, Recht und Ansprechpartner

Kompakte Einordnung der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen: wie die Förderung funktioniert, auf welchen Rechtsgrundlagen sie beruht und wer auf Landes-, Bank- und Kommunalebene zuständig ist. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind stets die verlinkten Originalquellen.

Grundlagen der Wohnraumförderung

Was gefördert wird

Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes NRW unterstützt die Neuschaffung, den Erwerb und die Modernisierung von Mietwohnraum sowie besondere Wohnformen – etwa Gruppenwohnungen, Wohnraum für Auszubildende und Studierende oder rollstuhlgerechte Wohnungen. Gefördert wird über zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK, kombiniert mit Tilgungsnachlässen, die den Kapitaldienst dauerhaft senken.

Förderweg A und Förderweg B

Förderweg A richtet sich an Haushalte mit Einkommen innerhalb der Grenzen des § 13 WFNG NRW und arbeitet mit den niedrigsten Bewilligungsmieten. Förderweg B öffnet die Förderung für Haushalte mit bis zu 40 Prozent höheren Einkommen und erlaubt im Gegenzug eine höhere Bewilligungsmiete. Beide Wege unterscheiden sich in Grunddarlehen, Tilgungsnachlass und Mietbindung.

Mietniveaus und Bewilligungsmiete

NRW teilt alle Gemeinden in Mietniveaustufen (M1 bis M4 und höher) ein. Das Mietniveau bestimmt die zulässige Bewilligungsmiete je Quadratmeter Wohnfläche sowie die Höhe von Grunddarlehen und Tilgungsnachlass. Die maßgebliche Einstufung ergibt sich aus der Mietniveauliste der NRW.BANK.

Bindungen und Laufzeiten

Mit der Förderzusage entstehen Miet- und Belegungsbindungen. Die Wohnungen dürfen nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden, die Miete ist gedeckelt und darf nur nach den Regeln der Förderrichtlinie erhöht werden. Die Bindungsdauer beträgt je nach Förderweg und Zusatzoptionen in der Regel 20 bis 35 Jahre.

Zusatzdarlehen und Boni

Über das Grunddarlehen hinaus gibt es Zusatzdarlehen, etwa für Standortaufbereitung, Barrierefreiheit, Aufzüge, besondere Bauformen, Klimaanpassung oder Mieteinfamilienhäuser. Diese erhöhen das Förderdarlehen und häufig anteilig auch den Tilgungsnachlass.

Wirtschaftliche Logik für Investoren

Der geförderte Wohnungsbau tauscht Mietertragspotenzial gegen extrem günstige Fremdkapitalkosten und einen echten Zuschussanteil in Form des Tilgungsnachlasses. Entscheidend für die Rentabilität sind daher die Baukosten je Quadratmeter, das Mietniveau am Standort, die Eigenkapitalquote und die Kapitaldienstfähigkeit über die Bindungsdauer.

Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen

Alle Links führen direkt zu den amtlichen Fassungen.

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen
Ministerialblatt NRW (recht.nrw.de)
Richtlinie zur Förderung von öffentlichem Wohnen in Nordrhein-Westfalen

Zentrales Regelwerk der laufenden Förderung: Förderwege, Grunddarlehen, Tilgungsnachlässe, Bewilligungsmieten, Zusatzdarlehen und Bindungen.

WFNG NRW
Landesrecht NRW
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen

Landesgesetzliche Grundlage der Wohnraumförderung: Ziele, Zielgruppen, Einkommensgrenzen, Zuständigkeiten und Bindungsrecht.

WFNG NRW – Volltext
recht.nrw.de
WFNG NRW im Volltext mit Paragrafenübersicht

Fassung des Gesetzes mit allen Paragrafen, u. a. § 13 Einkommensgrenzen und die Regelungen zu Miet- und Belegungsbindungen.

WoFG (Bund)
gesetze-im-internet.de
Wohnraumförderungsgesetz des Bundes

Bundesrahmen der sozialen Wohnraumförderung, soweit er neben dem Landesrecht fortgilt.

WoBindG
gesetze-im-internet.de
Wohnungsbindungsgesetz

Regelungen zu Belegungs- und Mietbindungen für Altbestände der sozialen Wohnraumförderung.

Mietniveaus & Kostenkategorien
NRW.BANK (PDF)
Mietniveaus und Kostenkategorien der Wohnraumförderung

Verbindliche Einstufung aller NRW-Gemeinden in Mietniveaustufen sowie die zugehörigen Kostenkategorien.

Grunderwerbsteuer NRW
GV. NRW.
Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Grundlage des in NRW geltenden Grunderwerbsteuersatzes von 6,5 Prozent.

BORIS.NRW
Land NRW
Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen

Amtliche Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse – Grundlage für die Plausibilisierung von Grundstückskosten.

Ansprechpartner auf allen Ebenen

Wer entscheidet was – von der Richtlinie bis zur Bewilligung vor Ort.

Landesebene

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD)

Setzt die Förderrichtlinie, legt Förderwege, Konditionen und Programmvolumen fest und veröffentlicht die jährlichen Förderergebnisse.

Kommunale Politik & Konzepte

Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Quotenregelungen

Viele Kommunen koppeln Baurecht an Quoten für geförderten Wohnraum (häufig 30 Prozent) über Handlungskonzepte Wohnen und städtebauliche Verträge. Diese Vorgaben entscheiden oft darüber, welcher Förderweg für ein Vorhaben überhaupt in Frage kommt.

Vom Regelwerk zur belastbaren Kalkulation

Der NRW Förderrechner rechnet Förderwege, Tilgungsnachlässe, Cashflow und Eigenkapitalrendite für Ihr Vorhaben durch – standortgenau und mit Quellenverweisen.

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